1. Gegenstand
Diese Behandlungsmethoden ersetzen nicht eine gründliche, körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Unter Umständen können deshalb die Klientin/der Klient von mir aufgefordert werden,
einen Arzt oder Fachspezialisten hinzuzuziehen. Ich werde auch allenfalls
eine weitere Behandlung davon abhängig machen.
2. Behandlungserfolg
Ich kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen eines Behandlungsziels nicht
garantieren, da ein Erfolg stark von der Mitarbeit des Klienten abhängt. Die Klientin/der Klient nimmt deshalb zur Kenntnis, dass kein Erfolg geschuldet ist. Die Behandlung erfolgt aber immer nach bestem Wissen, Erfahrung und Können.
3. Honorar
Das Honorar für die Sitzungen wird vor Beginn der Arbeit, in einem kostenlosen Vorgespräch vereinbart. Die Preise sind klar und strukturiert. Das Honorar wird auf der Basis der tatsächlich
angefallenen Zeit berechnet, wobei jeweils in Zeitinterwallen von 15 Minuten effektiver Behandlungsdauer abgerechnet wird.
Eine Ausnahme bilden Therapiesitzungen, die ich zu einem Pauschalpreis anbiete.
Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitstermin das Rechnungsdatum plus 10 Tage.
Ist die Klientin/der Klient mit ihrer/seiner Zahlungspflicht in Verzug, so hat sie/er Verzugszinsen
von 5% zu bezahlen. Ferner bin ich berechtigt, pro Mahnschreiben eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 5,00 zu erheben.
4. Termine und Ausfallhonorar
Mit der Vereinbarung eines Termins, geht die Klientin/der Klient eine vertragliche Beziehung ein. Nimmt sie/er den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein
Ausfallhonorar in der Höhe einer 60-minütigen Sitzung fällig.
Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin Werkstags mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde.
5. Behandlungsdauer und Kündigung
Die Dauer und Termine der Sitzungen für Beratungen/Coaching werden zwischen den Vertragsparteien im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart.
Der Behandlungsvertrag endet, wenn eine Partei sich dafür entscheidet.
Bei Therapien wird ein separater Therapievertrag ausgestellt und verbindlich von beiden Parteien unterschrieben.
6. Schweigepflicht
Ich unterstehe der Schweigepflicht immer und in jedem Falle. Diese bleibt auch nach Beendigung
der Behandlung bestehen.
Sämtliche angefertigten Dokumentationen und schriftlich niedergelegten Klienteninformationen verbleiben nach Beendigung der Behandlung bei mir. Ich bin berechtigt, diese nach Ablauf von zehn Jahren
seit Beendigung der Behandlung ohne vorherige Anfrage zu vernichten.
7. Haftungsausschluss
Ich hafte gegenüber der Klientin/dem Klienten für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Eine
weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der Bedingungen nicht beeinträchtigt.